Neuer EU-Vertrag: Europäische Union vor der Wiedereinführung der Todesstrafe ?

März 30, 2008

EuropaWährend Europa scheinheilig über die gewalttätige Niederschlagung des Volksaufstandes in Tibet mault, ist die EU selbst nicht besser. Sie führt nämlich mit dem neuen EU-Vertrag, der 2009 in Kraft treten soll, die Todesstrafe wieder ein. Besonders hinterhältig: die entsprechende Vorschrift, die sogar tödliche Waffengewalt ohne Gerichtsverfahren erlaubt, steht ausgerechnet in der Charta der Grundrechte, die Teil des neuen EU-Vertrages wird. Ein Grundrecht auf den Todesschuß?

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10 Millionen Arbeitsplätze gehen auf das Konto der EU!

Februar 1, 2008

NiedriglohnDie Debatte um den Mindestlohn nimmt gar skurrile Züge an. Was wird da in diesem Zusammenhang nicht alles behauptet, herbeigewünscht und palavert.Keiner soll unter die Armutsgrenze fallen, wenn er „ schaffe geht „. Alg II ist nicht der Subventionstopf der Unternehmer… usw.Alles richtig und alles falsch! Richtig sind die Argumentations- strecken, die die Armutslöhne angreifen, sie als absurd bezeichnen. Richtig ist auch die Tatsache, daß das immer wieder gebrauchte Argument, daß sich die Löhne an der Produktivität zu orientieren haben, falsch interpretiert werden: Denn wie erkläre ich folgende Absurdität der Öffentlichkeit, daß die Produktivität eines Fensterputzers 1985 größer war, als 2007 ?

Sind die Fenster, die heute zu Niedrigstlöhnen blank geputzt werden, 2007 nicht so sauber?

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Ein Stuhl – der Stuhl – Copyright-Verstoß ?

Januar 14, 2008

EuropaEs soll keiner behaupten, der Europäische Gerichtshof sei in Copyright-Sachen vollkommen weltfremd. Nach dem Hilfeersuchen eines deutschen Gerichts zeichnet sich ab, dass das Dekorieren von Schaufenstern mit Stühlen nicht gegen das Copyright verstößt. Was wie ein Aprilscherz klingt, ist leider keiner: Peek und Cloppenburg wurde wegen Urheberrechtsverstoß verklagt, da sie in der Schaufensterdekoration Stühle von Le Corbusier verwendeten.

Beachtenswert an dem absurden Verfahren: Auf höchster Ebene beschäftigen sich Gerichte mit der Sache. Der Bundesgerichtshof rief den Europäischen Gerichtshof um Rat an, eine erste Stellungnahme aus Brüssel legt nahe, dass kein Urheberrechtsverstoß vorliegt, Peek und Cloppenburg also die Designerstühle in den Schaufenstern stehen lassen darf.

 Das Problem: das exklusive Herstellungs- und Vertriebsrecht für die Sitzmöbel-Designs von Le Corbusier liegt beim deutschen Händler Cassina. Die Stuhldesigns seien wiederum urheberrechtlich geschützt. Dass Peek und Cloppenburg nun die (vollkommen legal gekauften) Stühle in der Schaufensterauslage verwenden, verstoße gegen das Exklusivrecht Cassinas auf den Vertrieb in Deutschland. Die beanstandeten Stühle wurden zum Überfluss auch noch in Italien gekauft.

Die Posse zog ihre Kreise und landete beim EuGH. Dieser muss nun darüber entscheiden, ob die Ausstellung (und nicht etwa das Angebot – die Möbel stehen nicht zum Verkauf an) der Stühle gegen das Recht Cassinas auf “Verbreitung durch Verkauf oder auf andere Weise” der Möbel verstößt. Die “andere Weise” deckt nämlich nach Ansicht Cassinas auch das reine Herzeigen der Möbel in einem Schaufenster ab.

Um die Geschichte noch komplizierter zu machen: zum Zeitpunkt, als die Möbel in Italien gekauft wurden, bestand dort noch kein Copyright auf die Designs: Italien war noch damit beschäftigt, eine entsprechende EU-Richtlinie in Landesrecht umzusetzen.

Ein endgültiges Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Falls jemand bis dahin nach Argumenten und Fallbeispielen für eine zur Absurdität verschärften Urheberrechtslage in Europa sucht: Hier gibts eins. -)

Quelle : Gulli