Während Europa scheinheilig über die gewalttätige Niederschlagung des Volksaufstandes in Tibet mault, ist die EU selbst nicht besser. Sie führt nämlich mit dem neuen EU-Vertrag, der 2009 in Kraft treten soll, die Todesstrafe wieder ein. Besonders hinterhältig: die entsprechende Vorschrift, die sogar tödliche Waffengewalt ohne Gerichtsverfahren erlaubt, steht ausgerechnet in der Charta der Grundrechte, die Teil des neuen EU-Vertrages wird. Ein Grundrecht auf den Todesschuß?
Verfasst von MedienGuerilla